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Heilbad unter der Lupe

Haben Sie noch Fragen? Wir haben die Antworten

Haben Sie Fragen zur Kurbetreuung, zu Indikationen oder zur Finanzierung Ihres Aufenthalts? Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen vorbereitet, um Ihnen bei der Planung Ihres Aufenthalts in einem tschechischen Kurort zu helfen. Haben Sie Ihre Antwort nicht gefunden? Benutzen Sie das untenstehende Kontaktformular und schreiben Sie uns.

FAQs - alles, was Sie über die Kurbehandlung wissen möchten

Wie komme ich überhaupt zur Kur?

Die Möglichkeiten der Kurbehandlung und die genaue Vorgehensweise, wie Sie in die Kur kommen, finden Sie auf unserer Website im Bereich für die Öffentlichkeit – wie man eine Behandlung beantragt. 

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Erstaufenthalt und einem Folgeaufenthalt, der nach der derzeitigen Gesetzgebung von der Krankenversicherung abgedeckt wird?

Der Hauptunterschied besteht in der Indikation für die Wiederholung und Häufigkeit der Inanspruchnahme, wobei der Erstaufenthalt der erste Aufenthalt für die jeweilige Indikation ist, während der Wiederholungsaufenthalt ein weiterer Aufenthalt ist und in kürzeren Abständen als der Erstaufenthalt (z. B. einmal alle zwei Jahre, je nach Indikation) bezahlt werden kann. Die Aufenthaltsdauer kann je nachdem, ob es sich um eine Komplex- oder Beitragspflege handelt, variieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem beitragspflichtigen Aufenthalt und einem komplexen Aufenthalt?

Im Rahmen der komplexen Kurbehandlung (KLP) werden dem Patienten sowohl die Behandlung als auch die Unterkunft und Verpflegung im Kurort erstattet. Für welche Erkrankungen und unter welchen Bedingungen diese Behandlung in Anspruch genommen werden kann, ist gesetzlich festgelegt, d. h. in der sogenannten Indikationsliste. Diese unterscheidet 11 Indikationsgruppen (Krankheitstypen), die in den Bädern behandelt werden. Die KLP wird vom Patienten im Rahmen der Krankenversicherung in Anspruch genommen. Die zweite Möglichkeit ist die beitragspflichtige Pflege, bei der die Krankenkassen nur die Behandlung übernehmen und der Patient für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommt, wobei er für diesen Aufenthalt seinen Urlaub in Anspruch nimmt.

In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Transport zum und vom Kurort?

Im Rahmen des KLP übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Transport zum und vom Kurort nur dann, wenn der Gesundheitszustand des Patienten nach Aussage des behandelnden Arztes, der diesen Transport verordnet, einen Transport auf herkömmliche Weise ohne Inanspruchnahme eines Krankentransportdienstes nicht zulässt.

Wie sieht es mit der Kostenerstattung für den Patientenleitfaden aus?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Aufenthalt eines Begleiters im Rahmen der KLP nur dann, wenn dessen Notwendigkeit vom Vertrauensarzt der Krankenkasse (auf Empfehlung des behandelnden Arztes) bestätigt wird. Diese Genehmigung ist erforderlich, da es sich um eine nicht standardmäßige Situation handelt, die durch den spezifischen Gesundheitszustand oder das Alter des Patienten (bei Kindern unter 6 Jahren) begründet sein muss. 

Woher weiß ich, ob ich mit meiner Diagnose Anspruch auf einen Kuraufenthalt habe?

Ob Ihre Diagnose in der sogenannten Indikationsliste aufgeführt ist, die die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer bezahlten Kurbehandlung regelt, erfahren Sie bei Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt (Ambulanzspezialist). Und natürlich auch durch einen Blick in die Indikationsliste selbst, die Sie hier finden.

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